STEUERALARM IN DER HÄUSLICHEN BETREUUNG!
Massive Umsatzsteuerhinterziehung in der häuslichen Betreuung: Millionenrisiken und strafrechtliche Haftung deutscher Vermittler!
Bis zu 25 Jahre Freiheitsstrafe. Vermögenseinziehung. Existenzvernichtung.
Was viele deutsche Vermittlungsagenturen bislang für ein ausschließlich polnisches Steuerproblem hielten, kann sich zu einer existenzbedrohenden Angelegenheit entwickeln – auch für die deutschen Geschäftspartner.
Die polnische Finanzverwaltung (KAS) überprüft in grenzüberschreitenden Sachverhalten unter Einbeziehung deutscher Behörden die steuerlichen Abrechnungsmodelle zwischen polnischen Betreuungsunternehmen und deutschen Vermittlungsagenturen.
Im Mittelpunkt stehen Rechnungen deutscher Vermittler, für die polnische Pflegeagenturen über Jahre hinweg keine Umsatzsteuer in Polen abgeführt beziehungsweise nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben.
Besonders brisant: Einige Unternehmen haben sich auf steuerliche Konstruktionen eingelassen, die von Beratern und Branchenorganisationen empfohlen wurden, deren rechtliche Tragfähigkeit jedoch höchst zweifelhaft ist.
DIE 23-%-FALLE: AUS VERMITTLUNGSPROVISIONEN WERDEN MILLIONENSCHULDEN
Die polnische Finanzverwaltung vertritt seit Jahren in entsprechenden Fällen die Auffassung, dass Vermittlungsleistungen deutscher Partner grundsätzlich eigenständige Dienstleistungen darstellen und nicht automatisch die umsatzsteuerliche Behandlung der eigentlichen häuslichen Betreuung teilen.
Bei einem steuerpflichtigen Leistungsbezug kann daher in Polen die Abrechnung des Dienstleistungsimports zum regulären Umsatzsteuersatz von 23 % erforderlich sein.
Wer über Jahre hinweg erhebliche Vermittlungsprovisionen gezahlt hat, ohne die Umsatzsteuer korrekt zu behandeln, muss mit gravierenden Konsequenzen rechnen.
Nachforderungen für mehrere Jahre. Zinsen. Steuerliche Sanktionen. Strafrechtliche Ermittlungen.
BIS ZU 25 JAHRE HAFT – UND ZUGRIFF AUF DAS PRIVATVERMÖGEN
Bei besonders schweren, vorsätzlich begangenen Umsatzsteuerstraftaten, insbesondere bei bestimmten qualifizierten Rechnungsdelikten, drohen nach polnischem Recht Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch weitreichende vermögensrechtliche Maßnahmen in Betracht.
Das betrifft nicht zwangsläufig nur die Verantwortlichen der polnischen Pflegeagentur.
Auch ein deutscher Vermittler, der wissentlich an einer strafbaren Konstruktion mitwirkt, falsche Erklärungen abgibt oder bewusst unzutreffende Dokumente unterzeichnet, kann sich dem Risiko strafrechtlicher Ermittlungen und einer persönlichen Verantwortlichkeit aussetzen.
Entscheidend sind seine tatsächliche Beteiligung, sein Wissen und die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Straftat.
BESONDERE GEFAHR: NACHTRÄGLICH VORGELEGTE ERKLÄRUNGEN
Besonders alarmierend sind Konstellationen, in denen deutsche Vermittler während steuerlicher Prüfungen aufgefordert oder unter Druck gesetzt werden, Erklärungen über angeblich selbst erbrachte Betreuungsleistungen zu unterzeichnen.
Dazu gehören beispielsweise Formulierungen wie:
„Bereitschaft zur Erbringung häuslicher Betreuungsleistungen sowie Übernahme von Betreuungsdienstleistungen in Situationen, in denen die polnische Pflegeagentur nicht in der Lage ist, die Leistungen in vollem Umfang zu erbringen, wenn die fortlaufende Erbringung der häuslichen Betreuungsdienstleistungen nicht gewährleistet werden kann oder wenn zusätzliche oder ersatzweise Unterstützung erforderlich wird.“
ACHTUNG: Wer solche Erklärungen unterschreibt, obwohl sie nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, kann sich selbst in erhebliche strafrechtliche Schwierigkeiten bringen!
Denn aus einem vermeintlichen Versuch, die steuerliche Position des polnischen Geschäftspartners zu retten, kann ein Beweismittel für eine bewusste Mitwirkung an unrichtigen Sachverhaltsdarstellungen werden.
Unterschreiben Sie niemals nachträglich erstellte Leistungsbeschreibungen, Bestätigungen oder Erklärungen, deren Inhalt Sie nicht vollständig überprüfen können oder die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen!
Lassen Sie sich in Deutschland unbedingt von einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten, bevor Sie derartige Erklärungen unterzeichnen.
EIN WARNENDES BEISPIEL: ERST DIE STEUERPRÜFUNG, DANN DER ZUSAMMENBRUCH
Noch vor Kurzem gehörte eine bekannte polnische Pflegeagentur aus Pommern, die seit über 20 Jahren auf dem Markt tätig war, zu den etablierten Unternehmen der häuslichen Betreuung in Deutschland.
Hunderte Betreuungskräfte. Deutsche Vermittlungspartner. Zahlreiche Kundenfamilien. Eine über Jahrzehnte aufgebaute Unternehmensstruktur.
Heute ist von diesem Unternehmen praktisch nichts mehr übrig.
Nach den uns vorliegenden Informationen spielten Auseinandersetzungen über die umsatzsteuerliche Behandlung deutscher Vermittlungsleistungen eine zentrale Rolle in der Krise.
Über Jahre hinweg war auf entsprechende Leistungen keine polnische Umsatzsteuer abgeführt worden. Im Zuge der steuerlichen Prüfung geriet das Geschäftsmodell massiv unter Druck.
Die Folgen waren dramatisch:
Steuerliche Nachforderungen → Liquiditätsprobleme → organisatorischer Zerfall → Abwanderung von Mitarbeitern und Betreuungskräften → Verlust von Kunden und Geschäftspartnern.
Der Geschäftsführer und Eigentümer verließ schließlich Europa und ist nicht mehr erreichbar. Teile des zuvor aufgebauten Geschäfts gingen auf Strukturen von Wettbewerbern über.
Ein Unternehmen, dessen Aufbau mehr als zwei Jahrzehnte gedauert hatte, verlor innerhalb kürzester Zeit einen erheblichen Teil seines wirtschaftlichen Wertes.
Der Fall zeigt, wie schnell eine steuerliche Auseinandersetzung eine existenzielle Unternehmenskrise auslösen kann.
Erst die Umsatzsteuer. Dann die Liquidität. Am Ende das gesamte Unternehmen.
VIER MODELLE DER MÖGLICHEN UMSATZSTEUERHINTERZIEHUNG IN DER PFLEGEBRANCHE
1. SCHEIN-SUBUNTERNEHMERVERTRAG: Statt eines Vermittlungsvertrags wird ein Subunternehmervertrag abgeschlossen oder eine Erklärung unterzeichnet, wonach der deutsche Vermittler angeblich selbst Betreuungsleistungen für die polnische Pflegeagentur erbringt.
2. ZWEI POLNISCHE GESELLSCHAFTEN: Der deutsche Vermittler stellt einer polnischen Gesellschaft eine niedrige Rechnung für Vermittlungsleistungen und einer zweiten polnischen Gesellschaft eine wesentlich höhere Rechnung für angeblich erbrachte Betreuungsleistungen aus.
3. ZWEI DEUTSCHE GESELLSCHAFTEN: Die polnische Pflegeagentur erhält Rechnungen von zwei deutschen Unternehmen: eines berechnet Vermittlungsleistungen, das andere angeblich erbrachte Betreuungsleistungen.
4. KONSORTIALMODELL: Die deutsche Vermittlungsagentur und die polnische Pflegeagentur vereinbaren eine angeblich gemeinsame Erbringung häuslicher Betreuungsleistungen und behandeln die Zahlungen als interne Erlösverteilung statt als Vermittlungsprovisionen.
ACHTUNG: Entscheidend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern die tatsächlich erbrachte Leistung!
Wer durch Scheinverträge, falsche Rechnungen oder unzutreffende Erklärungen bewusst Umsatzsteuer hinterzieht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen – auch als deutscher Vermittler!
DEUTSCHE VERMITTLER: SCHÜTZEN SIE SICH, BEVOR ES ZU SPÄT IST!
Prüfen Sie unverzüglich, ob Ihre Zusammenarbeit mit polnischen Betreuungsagenturen steuerlich und rechtlich korrekt dokumentiert ist.
Insbesondere sollten Sie klären:
- Welche Leistungen wurden tatsächlich von Ihrem Unternehmen erbracht?
- Stimmen Rechnungen, Verträge und Leistungsbeschreibungen mit der betrieblichen Realität überein?
- Wurden nachträglich zusätzliche Erklärungen oder Bestätigungen verlangt?
- Hat Ihr polnischer Geschäftspartner die Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen zutreffend behandelt?
- Besteht für Sie persönlich ein Risiko wegen einer möglichen Mitwirkung an unrichtigen steuerlichen Erklärungen?
WARTEN SIE NICHT, BIS DIE STEUERFAHNDUNG IHRE UNTERLAGEN ANFORDERT!
Brighton&Wood | ELYSIUM
Einzigartig im europäischen Betreuungsmarkt.
Brighton&Wood | ELYSIUM verbindet seit über 25 Jahren strategische Rechtsberatung, Prozessführung, A1, Payroll, HR, Compliance und die Entwicklung kompletter Geschäftsmodelle für die Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland.
Brighton&Wood und ELYSIUM betreuen heute eine exklusive Gruppe der dynamischsten und erfolgreichsten polnischen Betreuungsunternehmen: mehrere Dutzend Anbieter häuslicher Betreuung in Deutschland sowie mehr als ein Dutzend führender Vermittlungsunternehmen, die auf dem deutschen Markt Familien und Betreuungsleistungen zusammenbringen.
Gemeinsam mit Global Employment haben Brighton&Wood und ELYSIUM ein in dieser Form einzigartiges Full-Service-System für die Betreuungsbranche geschaffen:
Recht. A1. Payroll. HR. Compliance. Prozesse. Strategie. Wachstum.
Nicht nebeneinander. Sondern als ein integriertes System aus einer Hand.
Die Einzigen mit dieser Erfahrung.
25+ Jahre. 1.000+ Unternehmen. 10.000+ Verfahren. 50.000+ Entsandte täglich.
Diese Kombination aus Erfahrung, Marktkenntnis, Prozesspraxis und operativer Betreuung ist einzigartig.
Brighton&Wood | ELYSIUM steht für:
- mehr als 25 Jahre Spezialisierung auf grenzüberschreitende Beschäftigung und Entsendung,
- mehr als 1.000 Entsendeunternehmen, die in diesem Zeitraum beraten oder dauerhaft begleitet wurden,
- mehr als 10.000 Gerichtsverfahren gegen die ZUS, geführt von erfahrenen Prozessanwälten von Brighton&Wood,
- mehr als 50.000 Arbeitnehmer und Auftragnehmer, die jeden Tag von Unternehmen entsandt werden, die von Brighton&Wood | ELYSIUM beraten und betreut werden,
- über 20 Jahre Erfahrung im deutschen Markt für häusliche Betreuung, in denen sämtliche Marktführer der Branche Mandanten von Brighton&Wood waren oder bis heute sind,
- 2026: 6 der 10 größten Betreuungsagenturen Deutschlands, darunter 2 der Top 3, werden dauerhaft von Brighton&Wood betreut.
Kein anderer Berater der Branche verbindet diese Größenordnung mit einer über 25-jährigen Spezialisierung auf das europäische Entsenderecht.
Die Einzigen, die Beratung, Umsetzung und Prozessführung zusammenbringen.
Ein Geschäftsmodell zu entwerfen ist das eine.
Es über Jahre erfolgreich durch ZUS-Kontrollen, deutsche Behördenverfahren, A1-Prüfungen und Gerichtsverfahren zu führen, ist etwas völlig anderes.
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Brighton&Wood berät nicht nur.
Brighton&Wood verteidigt die von der Kanzlei entwickelten Strukturen auch dann, wenn sie von Behörden oder vor Gericht geprüft werden.
Polnische Betreuungsagenturen werden in Kontrollverfahren der ZUS, in Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden sowie in Rechtsstreitigkeiten mit Betreuungskräften von einem spezialisierten Team erfahrener Juristen und Prozessanwälte von Brighton&Wood vertreten.
Unterstützt wird dieses Team durch die auf Kontrollverfahren, Personal, Payroll und A1 spezialisierte Abteilung von ELYSIUM.
Von der Entwicklung des Geschäftsmodells über die tägliche Umsetzung bis zum Gerichtsverfahren:
ein System, ein Team, eine Strategie.
Und wenn ein Verfahren bis zum polnischen Obersten Gerichtshof geht, übernehmen erfahrene Prozessanwälte von Brighton&Wood auch diese Verfahren.
Dabei geht es nie nur um einen einzelnen Bescheid oder ein einzelnes Verfahren.
Im Mittelpunkt stehen immer auch die Stabilität des gesamten Geschäftsmodells und der Schutz der Eigentümer, Geschäftsführer und anderer Schlüsselpersonen vor persönlicher Haftung.
Die Einzigen, die Rechtssicherheit als Teil des Geschäftsmodells verstehen.
Brighton&Wood und ELYSIUM entwickeln keine theoretischen Rechtskonstruktionen.
Sie entwickeln legale, profitable und skalierbare Geschäftsmodelle, die Unternehmern Wachstum ermöglichen und gleichzeitig Unternehmen, Eigentümer und Geschäftsführung schützen.
Dazu gehören insbesondere:
Entsendestrukturen · Vertragsmodelle · A1 · Payroll · HR · Compliance · Kontrollstrategien · Prozessführung · Unternehmerhaftung
Alles wird als ein zusammenhängendes System konzipiert.
Das Ergebnis:
Rechtssicherheit, Profitabilität und Wachstum.
Die von Brighton&Wood und ELYSIUM entwickelten Modelle haben dabei einen Test bestanden, den keine theoretische Rechtsanalyse ersetzen kann:
25 Jahre Realität.
In dieser Zeit haben sich europäisches Recht, A1-Praxis, Kontrollmechanismen und Rechtsprechung immer wieder fundamental verändert.
Durchsetzungsrichtlinie.
Neue A1-Regeln.
Neue Kontrollmechanismen.
Neue Rechtsprechung.
Umqualifizierung zivilrechtlicher Vertragsmodelle in Arbeitsverhältnisse.
Die von Brighton&Wood entwickelten Modelle haben diese Veränderungen überstanden und wurden immer wieder an die neue Realität angepasst.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Vertragsmuster und einer langfristigen Unternehmensstrategie.
Tomasz Major
Seit über 25 Jahren hinter den Strategien der Marktführer.
Gründer von Brighton&Wood ist Tomasz Major.
Seit mehr als 25 Jahren entwickelt und begleitet er Modelle für Unternehmen, die Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden.
Er war strategischer Berater einiger der ersten professionell und legal aufgebauten polnischen Betreuungsunternehmen und begleitet seit vielen Jahren Unternehmen, die heute zu den größten und profitabelsten Anbietern im deutschen Markt für häusliche Betreuung gehören.
Mehrere Unternehmer haben mit den von Tomasz Major entwickelten Geschäftsmodellen, Entsendestrukturen, Vertragswerken und Strategien bei null begonnen.
Aus Start-ups wurden Unternehmen.
Aus Unternehmen wurden Marktführer.
Bereits 2011 schrieb die deutsche WirtschaftsWoche über ihn:
„Niemand kennt sich besser als Major mit der Entsendung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union aus.“
Einer der wenigen, die der Branche auch sagen, was sie nicht hören will.
Seit fast drei Jahrzehnten ist Tomasz Major in der Betreuungsbranche nicht nur für erfolgreiche Unternehmensmodelle bekannt.
Er steht ebenso für eine kompromisslos realistische Analyse des Marktes.
Er gehörte zu den Ersten, die offen über strukturelle Fehler und Risiken der Branche gesprochen haben, und formulierte die unter Betreuungsunternehmen und Betreuungskräften viel diskutierten:
„Sieben Todsünden der Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland“
Keine Schönfärberei. Keine Theorie.
Sondern Erfahrungen aus 25+ Jahren Beratung, Unternehmenswachstum, Behördenkontrollen und Tausenden Gerichtsverfahren.
300+ Publikationen. Europäische Expertise. Globale Bühne.
Tomasz Major ist Autor von mehr als 300 Büchern, Fachbeiträgen und Publikationen über grenzüberschreitende Beschäftigung und häusliche Betreuung in Europa.
Darüber hinaus ist er der einzige europäische Global Speaker, der internationalen Investoren und Unternehmern den europäischen Markt für häusliche Betreuung präsentiert.
Damit verbindet er eine Perspektive, die in der Branche einzigartig ist:
Recht + Geschäftsmodell + Markt + Strategie + internationale Investorenperspektive.
Brighton&Wood | ELYSIUM
Nicht einer von vielen.
Brighton&Wood | ELYSIUM ist kein klassischer Rechtsberater und kein klassischer Payroll-Anbieter.
Es ist das einzige Beratungsmodell dieser Art, das Rechtsberatung, Prozessführung, A1, Payroll, HR, Compliance und strategische Entwicklung von Betreuungsunternehmen in einem integrierten System verbindet.
Und es ist ein System, das nicht gestern entstanden ist.
25+ Jahre Erfahrung.
1.000+ beratene Unternehmen: 6 der Top 10 im Jahr 2026. 2 der Top 3 in 2026.
10.000+ Gerichtsverfahren.
50.000+ Entsandte täglich.
Ein Team. Ein System. Eine Strategie.
Individuelle Strategieberatung mit Tomasz Major
Terminvereinbarung:
https://elysium-europe.eu/form
Tamara Zagórna
+48 518 388 001
TZagorna@Elysium-Europe.eu
Persönliche Beratungen finden in deutsch, polnisch, englisch und französisch in den Büros von Brighton&Wood und ELYSIUM statt:
Warschau · Oppeln · Krakau · Flugplatz Radzieje/Rosengarten in Ostpreussen (ICAO: EPRD; Summer Office) · Nizza (Oktober-März, Winter Atelier)
Brighton&Wood
European Employment Lawyers & Advisors
www.BrightonWood.com
ELYSIUM
HR · Payroll · A1 · Compliance
www.Elysium-Europe.eu/opieka